Denkmalpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Barbara Saebel und Karlsruher Abgeordnete Dr. Ute Leidig haken nach
Der verzögerte Baubeginn beim Schloss Augustenburg sorgte für Unverständnis und Unmut und gab Anlass zu etlichen Spekulationen über die Gründe. Deshalb haben sich die Denkmalpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Barbara Saebel und die Karlsruher Abgeordnete Dr. Ute Leidig mit einem Abgeordnetenbrief an das Finanzministerium gewandt, das über Vermögen und Bau Baden-Württemberg für die historische Stützmauer auf dem Gelände zuständig ist.
„Uns ging es dabei um Transparenz und um belastbare Aussagen in der Frage, wie weit die laufende Untersuchung und Sanierung der Stützmauer einem Baubeginn im Wege stehen“, erklären die beiden Abgeordneten. Aus der nun vorliegenden Antwort von Staatssekretärin Gisela Splett geht hervor, dass zwar in einem Arbeitsbereich ent-lang der Mauer frühestens im Oktober 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, sobald die Sanierung der Stützmauer planungsgemäß abgeschlossen ist. Dem Investor stehe aber frei, außerhalb dieses Bereichs entlang der Mauer mit den Bauar-beiten zu beginnen. „Das deckt sich mit den Informationen aus dem Ortschaftsrat Grötzingen, wonach der Investor den Beginn der Arbeiten für den Sommer 2021 geplant hat“, so die beiden Abgeordneten. „Wir freuen uns, dass ein Baubeginn damit in greifbare Nähe rückt, und die erhaltenen Teile des denkmalgeschützten Schlosses nicht mehr auf unbestimmte Zeit der Witterung ausgesetzt sind.“
Gemäß der aktuellen Terminplanung von Vermögen und Bau soll die Sanierung des östlichen Abschnitts der historischen Stützmauer nun im Zeitraum von Mitte Juni bis Oktober 2021 durchgeführt werden Auf dem Grundstück von Schloss Augustenburg soll auf ca. 80 Metern Länge die für die Sanierung der östlichen Stützmauer notwendige Gerüststellung auf die Gerüsttiefe von ca. 1 Meter beschränkt werden. Nach Fertigstellung der Sanierung der östlichen Stützmauer sollen voraussichtlich im Jahr 2022 der nördliche und südliche Teil der historischen Stützmauer saniert werden, deren Sanierung die Planungen des Investors auf dem Grundstück von Schloss Augustenburg nicht betreffen. Bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten sind noch das Gutachten zur Standsicherheit der historischen Stützmauer und eine von der Denkmalschutzbehörde geforderte Mörtelanalyse fertigzustellen. Zudem sind nach der Gerüststellung der Fugenbewuchs zu entfernen sowie zur Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde eine Schadens- und Maßnahmenkartierung durchzuführen.