Barbara Saebel (GRÜNE) und Christine Neumann-Martin (CDU) begrüßen die Radverkehrsförderung. Diese spiele eine wichtige Rolle bei der Verkehrswende.
Städte, Gemeinden und Landkreise haben erneut eine Rekordzahl von Rad- und Fußwegeprojekten eingereicht. Die Programmliste umfasst über 220km Radwege, dazu kommen Brücken, Abstellanlagen, Fußwege und mehr. Das Fördervolumen der neu angemeldeten Maßnahmen beläuft sich auf fast 100 Mio. Euro. Im Programm 2022 bis 2026 sind jetzt einschließlich der Vorhaben aus den Vorjahren insgesamt 751 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 678 Mio. enthalten.
Die Ettlinger Landtagsabgeordneten Barbara Saebel (GRÜNE) und Christine Neumann-Martin (CDU) freuen sich: „Der Ausbau des Radnetzes kommt voran. Baden-Württemberg gilt mittlerweile als Vorbild bei der Radverkehrsförderung“. Der Höhenradweg L613 (Verbindung Spessart) in Ettlingen und der Ausbau der Fahrradplätze an öffentlichen Einrichtungen in Rheinstetten finden sich bereits im laufenden Programm. Neu aufgenommen wurde etwa die Fahrradstraße Seestraße in Ettlingen. Nach Saebel und Neumann-Martin sei Radfahren nicht nur gesund und eine kostengünstige Alternative angesichts hoher Spritpreise. Die Radverkehrsförderung spiele auch eine entscheidende Rolle für die Verkehrswende. Die Finanzhilfen des Bundes seien dabei eine unerlässliche Unterstützung. Nun komme es darauf an, diese über die Laufzeit des Förderprogramms 2023 hinaus zu verstetigen, so die beiden Landtagsabgeordneten abschließend.
Hintergrund:
Im Bereich Radverkehr sind in Kombination mit einer Bundesförderung Förderquoten von 90 Prozent möglich. In Baden-Württemberg sind die zur Verfügung stehenden 105 Mio. Euro des Bundes schon fast gänzlich auf konkrete Vorhaben verteilt.
Im Bereich Fußverkehr liegt die Zahl der Anträge leider noch deutlich hinter dem Radverkehr. Das Verkehrsministerium wird in den nächsten Jahren verstärkt daran arbeiten, die Kommunen auch im Bereich der Fußverkehrsförderung zu aktivieren und die Angebote des Landes zur Stärkung einer systematischen Fußverkehrspolitik deutlich stärker zu nutzen.
Beim Bundes- und Landesförderprogramm gilt: Die Aufnahme der Vorhaben in das Förderprogramm ist nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit der Zustellung des darauffolgenden Förderbescheids können die Kommunen dann die geplanten Projekte umsetzen.