Landkreis Karlsruhe erhält für das Jahr 2020 rund 6,5 Mio. € als Beteiligung des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung
Das Land zahlt 6.480.239 Euro an den Landkreis Karlsruhe für das vergangene Jahr 2020 zur Beteiligung an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in Anschlussunterbringung aus.