für diese Scheune wurde eine Konzeptförderung aus "Wohnen im Kulturdenkmal" bewilligt Stuttgart/Ettlingen. Das erfolgreiche Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ wird fortgesetzt, teilt die Sprecherin für Denkmalschutz und Kulturerbe Barbara Saebel MdL mit. Saebel hatte im Herbst 2024 den Antrag in den Haushaltsberatungen gestellt, das 2022 gestartete Sonderprogramm ab 2025 mit 500 Mio.€/Jahr aus Toto-Lotto-Mitteln zu verstetigen.
Gefördert wird die Erstellung von Konzepten zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen, also Instandsetzung, Umnutzung, oder Ausbau. Zudem stünde ein Topf für Leuchtturmprojekte mit maximal 300.000 Euro Förderung bereit, d.h. bauliche Projekte, die beispielgebend zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum beitragen oder seit mindestens sechs Monaten leer stehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich ein Verein oder eine anderweitige Organisationsform um ein leerstehendes Kulturdenkmal bemüht und ein Wohnkonzept mit Zustimmung der Denkmaleigentümerin oder des Denkmaleigentümers erstellen lässt.
Ein Antrag ist per Mail bis spätestens 30. Juni 2025 an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) möglich, solange die entsprechenden Haushaltsmittel für das Sonderprogramm zur Verfügung stehen. Das LAD berät und übernimmt die verwaltungsmäßige Abwicklung dieses Sonderprogramms.
Denkmalpflege Baden-Württemberg: Ausschreibung Wohnen im Kulturdenkmal II des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg