Denkmalschutz ist für das kulturelle Selbstverständnis einer Region prägend. Kulturelles Erbe zu bewahren, sichtbar und erlebbar zu machen und für künftige Generationen zu erhalten, ist in Baden-Württemberg qua Verfassung eine Landesaufgabe, damit aber auch eine finanzielle Herausforderung.
Unser kulturelles Erbe
Der Ortsbilderhalt unserer Städte und Gemeinden dient der Bildung von Heimatgefühl und von Identität. Vielen Menschen geht das Herz auf, wenn sie ein historisches Gebäude sehen. Als Touristen interessieren uns schließlich auch besonders lebendige, historische Städte und Dörfer. Als Wirtschaftsfaktor ist Denkmalschutz wichtig für Tourismus, Bau und Handwerk. Auftrag des Denkmalschutzes ist, Stadt-und Ortsbild prägende Bauwerke und Ensembles zu erhalten und damit Geschichte, Ästhetik, aber auch Wissen und Technik aus allen baugeschichtlichen Perioden für kommende Generationen erlebbar zu machen. Die gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt von Kulturdenkmalen spiegelt die Erkenntnis der Einmaligkeit einer jeden Kulturepoche. Sie ist Verpflichtung für private und öffentliche Eigentümer gleichermaßen.
städtebaulicher Strukturwandel
Der auch außerhalb des „Speckgürtels“ von Großstädten zu spürende Druck auf den Immobilienmarkt macht vor geschützten Denkmalen nicht Halt. Aktuell vollzieht sich daher ein dramatischer städtebaulicher Strukturwandel. Die momentane Ausgestaltung von Denkmalgesetzgebung, zu wenig Personal in oberer und unterer Denkmalbehörde und die finanzielle Situation von vererbtem, aber nicht selbst genutztem Denkmalbestand, führen stetig zu Abrissen.
Mein Ziel: Ortsbilder erhalten - auch junge Familien sollen es sich leisten können, denkmalgeschützte Häuser zu sanieren, um darin zu wohnen.
Denkmalerhalt konkurriert mit gesellschaftlichen Zielen wie Klimaschutz und Barrierefreiheit. Hier scheinen Ergänzungen im Gesetz und in Verwaltungsvorschriften sowie eine zielgerichtete Personalaufstockung unabdingbar, um den Verlust des kulturellen Erbes aufzuhalten.
neues Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg ist Impulsgeber für Bewahrung, Weiterentwicklung und Inwertsetzung von Tradition, Architektur, Handwerk, Kunst und Kultur. Ein aktuelles Denkmalschutzgesetz muss sowohl den Erhalt des kulturellen Erbes sichern, als auch die Zusammenarbeit und Beratung zwischen Eigentümern und Denkmalschutzbehörden stärken. Gleichzeitig soll das Denkmalschutzgesetz heutige gesellschaftspolitische Zielstellungen, wie den Klimaschutz, beinhalten. Kompromisse zu suchen und ein Bewusstsein für das kulturelle Erbe in der Bevölkerung zu fördern, ist Ziel unserer Bemühungen. Deshalb will ich in regionalen Netzwerken alle Akteure zusammenbringen, damit Architekten, Handwerker, Denkmalpfleger und Bauherren Erfahrungen austauschen und gemeinsam nach der besten Lösung für jedes Denkmal suchen.